2. Hurra, eine E Mail vom Netzbetreiber, Netz Leipzig reagiert > sicher die Zustimmung zu meinem Antrag !

Pustekuchen, so einfach scheint es doch nicht zu werden. Man wolle doch schon mehr wissen, als in einen einfachen Antrag zur Energieversorgung passt.

Ich darf doch einfach mal zitieren :

Gemäß Ihrer Unterlagen/Angaben soll hier eine E-Ladeeinrichtung in der Kundenanlage errichtet werden?

 

- Hierzu übersenden Sie bitte das Datenblatt für E-Ladeeinrichtungen, siehe Anhang

- Weiterhin lassen Sie Ihre Anmeldeunterlagen durch den Grundstückseigentümer gegenzeichnen!

- Zur Bewertung ob , die E-Ladeinrichtung über die vorhandene Messeinrichtung/Kundenanlage  versorgt werden kann, übersenden Sie bitte die Zähler-Nr.

 

Eine Gesamtbewertung der Versorgung über  den vorhandenen Netzanschlusses, hängt von einer Auflistung aller Abnehmer/Verbraucher in o.g. Liegenschaft ab.

Hierfür erfolgt in der Regel eine Netzanmeldung mit Angaber aller vorhandenen bzw. Neu zu installiuerenden Verbrauchsgeräten.....

 Der Vollständigkeit halber habe ich das Original so belassen wie es war. 

Also flugs das neue Datenblatt ausgefüllt, die Genehmigung meines Vermieters beigelegt und MEINE Anschlussdaten offen gelegt.

Sogar ein Datenblatt der Wall - Box  mit allen technischen Parametern konnte ich beisteuern, der private Anbieter der Ladeeinrichtung war so nett.. Auch mit dem Hinweis , das der Preisnachlass zum Kauf dieser Gerätschaft zeitlich begrenzt ist.

Man solle sich also sputen......


Aber eine Auflistung sämtlicher Abnehmer und Verbraucher, in einem Gewerbegebiet mit X Abnehmern ?

Jungs die Anlage wurde im Frühjahr komplett neu an die SWL angeschlossen, mit Hausanschluss , Zählerschrank und allem pipapo. Das habt Ihr doch taufrisch in euren Unterlagen. Da müsst Ihr schon mal selbst den Deckel vom Schnellhefter anheben. 

Ich taumle doch nicht wie ein Bittsteller von Gewerbetreibenden zu Gewerbetreibenden und Liste für Euch die Kaffeemaschinen auf !

Mal abgesehen davon, jeder zweite verweist mich sicher auf die Datenschutzgrundverordnung und hat anders zu tun, als eine Inventur seiner Verbraucher mit mir zu machen.

Das kann ja noch heiter werden, und Recht hatte ich..



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